Die Europäische Kommission hat am 12. Februar 2020 die wichtigsten Beschlüsse veröffentlicht, welche rechtliche Schritte sie gegen Mitgliedstaaten eingeleitet hat, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.
Die Europäische Kommission hat Deutschland in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, die Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) ordnungsgemäß umzusetzen. Konkret sollen detaillierte und quantifizierte Erhaltungsziele für die 4606 Natura 2000 Gebiete festgelegt werden. Wenn Deutschland dies nicht innerhalb von zwei Monaten erfüllt, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen, wodurch eine Geldbuße droht. Die Kommission hatte bereits 2015 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt.
Deutschland hat im Februar 2020 außerdem ein Aufforderungsschreiben der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (Richtlinie 2008/105/EG zur chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern) erhalten. Innerhalb von zwei Monaten kann Deutschland Stellung nehmen und seine Rechtsvorschriften anpassen, ansonsten droht eine mit Gründen versehene Stellungnahme. (TS)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_20_202