Beide Anträge umfassen Reformen in den Bereichen Onshore- und Offshore‑Windenergie sowie allgemeine und berufliche Bildung, z. B. die Bereitstellung von Lernunterstützung für eine Million Studierende. Zu den von den Reformen erfassten Bereichen gehören auch die Digitalisierung der Gesundheitsämter und der öffentlichen Verwaltung. Auch der Bürokratieabbau bei der Genehmigung von Anlagen erneuerbarer Energien, dem Stromnetz, dem Verkehr und dem Wohnungsbau gehört zu den Reformbereichen. Weitere Investitionen betreffen erneuerbaren Wasserstoff, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, frühkindliche Bildung und die Modernisierung von Krankenhäusern.
Die Europäische Kommission wird die Anträge prüfen und anschließend dem Wirtschafts- und Finanzausschuss des Rates der Europäischen Union ihre vorläufige Bewertung der Erfüllung der für diese Zahlung erforderlichen Meilensteine und Ziele durch Deutschland übermitteln.
Weitere Informationen zum DARP erhalten Sie hier, zu NextGenerationEU und der ARF hier. (YA)