Der delegierte Rechtsakt legt die technischen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für einen einheitlichen, sicheren und effektiven Datenzugang fest. Herzstück ist ein neues, zentrales DSA-Datenzugangsportal, das Forschenden seit dem 1. Juli 2025 zur Verfügung steht. Über diese digitale Anlaufstelle können Antragstellende Informationen einsehen, mit Plattformen sowie mit den nationalen Digitalen-Dienste-Koordinatoren (DSCs) kommunizieren und künftig auch Anträge auf Datenzugang stellen.
Zugang erhalten nur sogenannte „vetted researchers“, die zuvor von einem DSC auf nationaler Ebene geprüft und zugelassen wurden. Voraussetzungen für diesen Status sind u.a. die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Forschungseinrichtung, die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen, ein datenschutzkonformes Vorgehen sowie die Verpflichtung, Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Forschungsprojekte müssen sich eindeutig auf systemische Risiken im Kontext der EU beziehen, etwa im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger, Desinformation oder Auswirkungen auf den demokratischen Diskurs.
Der Rechtsakt wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Nach Ablauf der dreimonatigen Prüffrist und der Veröffentlichung im Amtsblatt soll die vollständige Umsetzung im Oktober 2025 erfolgen. Das Datenzugangsportal wird bis dahin in einem Pilotverfahren weiterentwickelt. Mit dieser Initiative will die KOM die Plattformregulierung in der EU stärker wissensbasiert gestalten und die Rechenschaftspflicht der großen Anbieter digitaler Dienste weiter stärken.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)