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Digital Services Act tritt in Kraft

Am 16. November 2022 ist das Gesetz über die digitalen Dienste (Digital Services Act, DSA) in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, einen leistungsfähigen Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für große Online-Plattformen zu schaffen und die Grundrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet effektiver zu schützen. Die Verbreitung von Fake News und illegalen Online-Inhalten wie zum Beispiel Hassrede soll damit eingedämmt werden.
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Mit dem Inkrafttreten haben Online-Plattformen drei Monate Zeit, die Zahl ihrer aktiven Endnutzerinnen und -nutzer zu veröffentlichen und an die Kommission zu übermitteln. Auf Basis der Nutzerzahlen wird die Kommission prüfen, ob eine Plattform als große Online-Plattform oder Suchmaschine benannt wird. Betroffene Unternehmen müssen den Verpflichtungen des DSA dann innerhalb von vier Monaten nachkommen. Hierzu zählen etwa neue Kennzeichnungsmechanismen für illegale Inhalte sowie die Durchführung einer jährlichen Risikobewertung der angebotenen Dienste, etwa mit Blick auf die mögliche Verbreitung von Desinformation.

Darüber hinaus müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Februar 2024, dem allgemeinen Geltungsbeginn des DSA, nationale Koordinatoren für digitale Dienste benennen. Die Bundesregierung beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Benennung und Einrichtung des Digital Service Coordinator (DSC) bis zum Frühjahr 2023 vorzulegen.

Im Dezember 2020 legte die Kommission mit dem Vorschlag für den DSA und für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) einen umfassenden Rahmen für einen sicheren und faireren digitalen Raum vor. Der DMA trat am 1. November 2022 in Kraft.

Weitere Informationen zum Inkrafttreten des DSA stehen hier zur Verfügung. (VS)

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