Der von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagene Entscheidungsentwurf legt ein politisches Programm fest und sieht einen Überwachungs- und Kooperationsmechanismus vor. Dieser Governance-Rahmen basiert auf einer jährlichen Abstimmung zwischen KOM und den EU-Mitgliedstaaten. Gemeinsam werden für jedes Ziel EU-weite Zielpfade festgelegt; im Anschluss schlagen die Mitgliedstaaten nationale Fahrpläne zu deren Erreichung vor.
Die Maßnahmen des Kooperationsmechanismus sollen eine klare Richtung für die digitale Transformation der EU und für die Erreichung der digitalen Ziele vorgeben, die Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten fördern sowie die Kohärenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der Überwachung und Berichterstattung durch die EU gewährleisten.
Die informelle Einigung, die am 14. Juli 2022 mit der tschechischen Ratspräsidentschaft erzielt werden konnte, wurde im Ausschuss mit 64 zu 1 Stimmen angenommen. Im November wird das Plenum des EP darüber abstimmen. (VS)