Hintergrund ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Es verpflichtet besonders große Online-Plattformen wie Meta (mit Facebook und Instagram) und TikTok dazu, eine jährliche Gebühr an die KOM zu zahlen. Mit diesen Einnahmen sollen die Kosten für die Aufsicht über diese Plattformen gedeckt werden. Die Höhe richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl aktiver Nutzerinnen und Nutzer in der EU.
Für das Jahr 2023 hatte die KOM entsprechende Gebührenbescheide erlassen. Dagegen klagten Meta und TikTok. Das Gericht gab den Unternehmen nun teilweise Recht: Zwar sei die Methodik zur Nutzerzählung ein wesentlicher Bestandteil der Gebührenberechnung, doch hätte sie nicht per Durchführungsbeschluss, sondern über einen sogenannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden müssen.
Die Gebührenbescheide sind mit dem Urteil zwar aufgehoben, bleiben aber vorübergehend wirksam. Damit will das Gericht eine Finanzierungslücke bei der Aufsicht vermeiden. Die KOM hat nun bis zu zwölf Monate Zeit, die Methodik rechtssicher festzulegen und neue Beschlüsse zu erlassen. Gegen die Entscheidung kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des EuG zu entnehmen. (VS)