Nach Ansicht der Datenschutzbehörde war die von LinkedIn eingeholte Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten „nicht freiwillig erteilt, nicht ausreichend informiert, nicht spezifisch und nicht eindeutig“. Zusätzlich zu der Geldstrafe fordert die DPC das soziale Netzwerk auf, seine Datenverarbeitung in Einklang mit der DSGVO zu bringen.
Die Untersuchung gegen LinkedIn wurde bereits am 20. August 2018 eingeleitet, nachdem die französische Organisation La Quadrature du Net eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde eingereicht hatte. Die DPC ist die federführende europäische Aufsichtsbehörde für LinkedIn, das seinen EU-Hauptsitz in Dublin hat. Die Plattform gehört zu dem US-amerikanischen Tech-Giganten Microsoft.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der DPC in englischer Sprache zu entnehmen. (VS)