Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Zentralverwahrer-Verordnung zielt darauf ab, den Wertpapierhandel in Europa effizienter zu gestalten. Konkret sind Verbesserungen beim „EU-Pass-Verfahren“ für Zentralverwahrer vorgesehen. Zentralverwahrer betreiben die für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften mit beispielsweise Aktien oder Anleihen an den Finanzmärkten notwendige Infrastruktur. „Abwicklung“ heißt in diesem Kontext, dass Wertpapiere an den Käufer ausgeliefert werden und die Gelder im Gegenzug an den Verkäufer übergehen.
Da die Abwicklungen aktuell bis zu zwei Geschäftstage dauern können, bestehen in dieser Zeit sowohl Kredit- als auch Rechtsrisiken. Daher kommt Zentralverwahrern eine entscheidende Rolle an den Kapitalmärkten und im Finanzsystem der EU zu. Diese sollen in Zukunft leichter mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können. Dadurch sollen teure Doppelverfahren beseitigt und grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert werden. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden verbessert werden. Auch bei den bankartigen Nebendienstleistungen soll es Erleichterungen geben, indem die Bedingungen, unter denen Zentralverwahrer Zugang zu Bankdienstleistungen haben, angepasst werden. So sollen sie Abwicklungsdienste für ein breiteres Währungsspektrum anbieten können, womit Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich über einen größeren Anlegerpool und auch grenzüberschreitend zu finanzieren. Darüber hinaus sieht das Gesetz einige Änderungen bei den Abwicklungskonditionen vor, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Laut Kommission wurde 2019 über Zentralverwahrer ein Geschäftsvolumen von rund 1.120 Billionen Euro abgewickelt. Auch bei den EU-Sanktionen gegen Russland wurde die Funktion der Zentralverwahrer deutlich. Am 25. Februar 2022 beschloss die EU, dass russische Kunden keine Konten mehr bei Zentralverwahrern in der EU unterhalten dürfen. (UV)