Die geplanten Vorschriften zielen darauf ab, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger bei jedem Kauf eines neuen elektronischen Geräts ein neues Ladegerät und Kabel benötigen. Betroffen wären alle kleinen und mittelgroßen Geräte, wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, die über ein Kabel aufgeladen werden können. Unabhängig vom Hersteller sollen derartige tragbare Geräte künftig mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein. Ausnahmen gelten einzig für Devices, die hierfür zu klein sind, wie Smartwatches oder Gesundheits-Tracker.
Die Europäische Kommission (KOM) hatte einen entsprechenden Legislativvorschlag am 23. September 2021 eingebracht. Der Reformvorstoß ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, Produkte und deren Entsorgung auf dem EU-Markt nachhaltiger zu gestalten. Die KOM ist nun dazu aufgefordert, bis Ende 2026 eine Strategie vorzulegen, die eine Kombination neuer, auch kabelloser Ladelösungen ermöglicht. (VS)