Für Laptops gilt diese neue Regelung dann ab Frühjahr 2026. Mit der parlamentarischen Entscheidung werden Unternehmen gezwungen, sich an diesen einheitlichen Ladeanschluss anzupassen. Damit wird künftig nicht nur Elektroschrott reduziert, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Elektrogeräte einfacher und nachhaltiger nutzen.
Die Regelung betrifft zudem E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, mobile Navigationssysteme, Ohrstöpsel, Kopfhörer, Headsets, tragbare Spielkonsolen und Lautsprecher.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl haben werden, ob sie ein Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen wollen. Die EU-Kommission will die Liste regelmäßig um neue Produkte erweitern, die bisher noch nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurden.
Nun muss noch die formelle Genehmigung durch den Umweltrat am 24. Oktober erfolgen. (MF)