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Einheitliches Patentgericht kann Arbeit aufnehmen

Ab dem 1. Juni 2023 werden Streitigkeiten zum Patentschutz vor dem europäischen Patentgericht in Luxemburg behandelt. Deutschland hat am 17. Februar 2023 als 17. Unterzeichnerstaat seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beim Europäischen Rat hinterlegt und damit die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung geschaffen.
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Das Einheitliche Patentgericht soll künftig in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich anschließen. Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Präsident des Berufungsgerichts ist Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, die Präsidentin des Gerichts Erster Instanz Florence Butin aus Frankreich.

Das einheitliche Patentsystem wird den Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle bieten, um schneller, transparenter und kostengünstiger Schutz in Patentangelegenheiten zu erhalten. Das einheitliche Gericht wird die zentralisierte Durchsetzung des Patentschutzes ermöglichen. (UV)

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