Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Mitgliedstaaten im Verkehrsministerrat am 9. Dezember 2020 auf einen Kompromiss bei der geplanten Eurovignette für Lastkraftwagen geeinigt. Danach sollen CO2-freie Antriebe von der Gebühr befreit werden. Zudem sollen saubere Fahrzeuge generell weniger zahlen, wobei die Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung flexibel gestalten können. Eine generelle Pkw-Maut ist jedoch vom Tisch.
Die Pläne für eine allgemeine Maut werden nicht weiterverfolgt, weil es dazu keine Einigungschancen gab. Die Reform der Eurovignetten-Richtlinie wird bereits seit 2017 diskutiert. Nach dem Willen des Rates sollen spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten, die bereits Gebührensysteme für Nutzfahrzeuge haben, diese verpflichtend für alle Lkw über 3,5 Tonnen erhoben werden. Die Mitgliedstaaten könnten dabei selbst zwischen einem strecken- oder zeitbezogenen System wählen. Um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, sind reduzierte Mautsätze möglich.
Beim Klimaschutz können die EU-Staaten unterschiedliche Strategien einführen. CO2-freie Fahrzeuge können bis 2025 zum einen komplett von der Maut befreit werden. Danach kann die Vergünstigung auf bis zu 75 Prozent der Kosten gesenkt werden, die durch Belastungen von Fahrzeugen mit der schlechtesten CO2-Bilanz ausgeglichen werden muss. Dabei haben die einzelnen Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum innerhalb der einzelnen CO2-Emissionsklassen. Zum anderen bestehe die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß als externe Kosten auf die Maut aufzuschlagen und hier nach den Emissionsklassen zu differenzieren. Beide Modelle können aber auch zusammen genutzt werden.
Hybridfahrzeuge, die sowohl über einen Elektro- als auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, dürfen als klimaneutral behandeln werden. Dafür müssen sie aber streckengenau – etwa über den Tachographen – nachweisen, dass sie ausschließlich
im elektrischen Betrieb gefahren wurden. Die Mitgliedstaaten müssen sich jetzt noch mit dem Europäischen Parlament auf einen endgültigen Gesetzestext verständigen.
Am Rande der Ratstagung hat sich die Deutsche Bahn AG mit den französischen, österreichischen und schweizerischen Bahnunternehmen auf die Einrichtung von vier neuen internationalen Nachtzugverbindungen bis 2024 verständigt. Ziel ist der Ausbau einer klimafreundlicheren Mobilität zwischen insgesamt 13 europäischen Millionenmetropolen. Im Dezember 2021 soll es den Nachtzug Wien-München-Paris sowie die nächtliche Verbindung Zürich-Köln-Amsterdam geben. Ein Jahr später ist die Verbindung Zürich-Rom geplant. Ab Dezember 2023 sollen Berlin und Paris bzw. Berlin und Brüssel per Nachtzug verbunden werden und ab Dezember Zürich und Barcelona. (UV)