Ein entsprechender Entwurf für eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten war im November 2021 von der Europäischen Kommission (KOM) vorgelegt worden. Im Juni 2022 hatten sich die Umweltminister der 27 Mitgliedstaaten grundsätzlich auf das im Vorschlag geforderte Im- und Exportverbot für bestimmte Waren, die die Abholzung beschleunigen, verständigt. Das Europäische Parlament sprach sich anschließend allerdings für noch strengere Regeln aus, weshalb weitere Verhandlungen zwischen den beiden Gesetzgebern notwendig waren.
Gemäß der jetzt erzielten Einigung müssen Unternehmen künftig genaue geografische Informationen zu den Anbauflächen für ihre Produkte bereitstellen. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass verschiedene für den EU-Markt bestimmte Schlüsselprodukte nicht länger zur Entwaldung und Waldzerstörung beitragen. Mit Inkrafttreten müssen alle Importunternehmen dafür die entsprechenden Sorgfaltspflichten nachweisen. Die Liste der Rohstoffe umfasst neben Nahrungsmitteln unter anderem auch Holz und Gummi.
Nach Veröffentlichung der Verordnung haben Händler 18 Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. (UV)