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Einigung auf neue Regeln zur besseren Durchsetzung der DSGVO

Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben sich am 16. Juni 2025 auf neue Regelungen verständigt, mit denen die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei grenzüberschreitenden Fällen deutlich effizienter gemacht werden sollen. Ziel der Einigung ist es, die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden zu verbessern, Verfahren zu beschleunigen und die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Beschwerdebearbeitung zu stärken.
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Kern des neuen Regelwerks ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahrensabläufe, insbesondere bei Beschwerden, die sich gegen grenzüberschreitende Datenverarbeitungen richten – etwa durch große Internetkonzerne. Beschwerden von Einzelpersonen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen künftig schneller angenommen und bearbeitet werden. Vorgesehen sind verbindliche Fristen: In einfachen Fällen soll innerhalb von zwölf Monaten entschieden werden, in komplexen Verfahren innerhalb von 15 Monaten, wobei eine Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr möglich ist. Damit reagiert die EU auf langjährige Kritik an der Trägheit bestehender Verfahren, bei denen sich Entscheidungen teils über Jahre hinweg verzögerten.

Ein zentrales Element der neuen Einigung ist auch ein Vorverfahren zur schnelleren Streitbeilegung: Nationale Datenschutzbehörden sollen künftig in bestimmten Fällen bereits vor dem förmlichen Start eines grenzüberschreitenden Verfahrens eigenständig Lösungen erarbeiten können, ohne unmittelbar andere Mitgliedstaaten einzubinden. Zudem wird klargestellt, dass die Beurteilung der Zulässigkeit einer Beschwerde künftig nach einheitlichen Kriterien erfolgen soll – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Beschwerde eingeht.

Der europäische Verbraucherverband BEUC begrüßte die Einigung zwar grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Fristen weiterhin verschoben werden könnten und die Beteiligungsrechte von Beschwerdeführenden nicht konsequent in allen Mitgliedstaaten durchgesetzt würden. Ein prominentes Beispiel ist die seit 2018 laufende Beschwerde des BEUC gegen Google wegen Standortverfolgung, über die bis heute keine Entscheidung vorliegt.

Der Kompromiss muss nun noch formell durch das EP und den Rat bestätigt werden. Nach Inkrafttreten sollen die neuen Regeln dazu beitragen, das Vertrauen in die DSGVO zu stärken und eine effektivere Kontrolle über die Einhaltung von Datenschutzrechten in der gesamten EU zu ermöglichen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS) 

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