| Verkehrssicherheit

Einigung auf Reform der europäischen Führerscheinrichtlinie

Der Rat der Europäischen Union (Rat) und das Europäische Parlament (EP) haben sich am 25. März 2025 auf eine Reform der Führerscheinrichtlinie verständig. Damit wird sichergestellt, dass schwere Verkehrsverstöße von Fahrerinnen und Fahrern in einem Mitgliedstaat auch EU-weit konsequente Folgen haben. Ab 2030 wird ein digitaler Führerschein eingeführt. Einen Pflicht-Gesundheitstest für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer wird es dagegen nicht geben. Die Einigung muss noch abschließend von EP und Rat gebilligt werden.
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Anders als von der Europäischen Kommission (KOM) im März 2023 vorgeschlagen, sieht die Einigung zwischen EP und dem Rat keine verpflichtende regelmäßige Gesundheitsprüfung für Seniorinnen und Senioren vor. Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss demnach künftig in allen Mitgliedstaaten eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung bleibt es den Mitgliedstaaten freigestellt, eine ärztliche Untersuchung zu verlangen; sie können sich aber auch dagegen entscheiden. Mit der Reform soll außerdem bis 2030 ein digitaler Führerschein EU-weit zum Standard werden, der etwa über ein Smartphone abgerufen werden kann. Führerscheininhaber können darüber hinaus einen physischen Ausweis beantragen. Erstmals wird zudem mit der neuen Führerscheinrichtlinie in allen Mitgliedsländern eine Probezeit von zwei Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis vorgeschrieben, wobei für die Betroffenen spezifische strengere Vorschriften oder Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten.

Ein neues System der gegenseitigen Anerkennung wird dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstößen in allen Mitgliedstaaten angewendet wird. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählen übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h über dem Tempolimit), Fahren unter Einfluss von Drogen und eine gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere Verletzung verursacht. Um dem Problem des Mangels an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, wird eine Regelung für begleitetes Fahren mit einem Führerschein der Kategorie C eingeführt. Eine solche Regelung bietet Bewerbern die Möglichkeit, Führerscheine der betreffenden Klassen zu erlangen, bevor die erforderliche Mindestaltersgrenze erreicht ist. Sie werden dann von einem erfahrenen Fahrer begleitet. Die Regelung wird in allen Mitgliedstaaten für PKW angeboten. Die Mitgliedstaaten können diese Möglichkeit ferner für leichte Nutzfahrzeuge und LKW anbieten.

Das EP und der Rat müssen der Einigung noch formal zustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rates abrufbar.(UV)

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