Die Überarbeitung sieht aktualisierte Regeln für die Einstufung komplexer Stoffe, einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Kauf gefährlicher Chemikalien und klarere Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien vor. Darüber hinaus soll es für Unternehmen die Möglichkeit geben, Faltetiketten und digitale Kennzeichnungen zu verwenden. Neben den Mitgliedstaaten und der Industrie wird die Kommission auch das Recht haben, hinsichtlich der Einführung der neuen Gefahrenklassen Vorschläge für die Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe auszuarbeiten.
Erstmals sind auch Vorschriften für nachfüllbare Chemikalien vorgesehen. Schließlich sollen Giftnotrufzentralen bessere und schnellere Informationen für medizinische Notfälle erhalten.
Die CLP-Verordnung legt die europaweit einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fest und setzt zudem das global harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) um. (MF)