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Einigung beim CO2-Grenzausgleich für den Emissionshandel

Am 13. Dezember 2022 erzielten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung mit dem Rat über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) als Teil des Klimapakets „Fit for 55“.
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Die EU-Kommission hatte im Juli 2021 einen Vorschlag für einen CBAM unterbreitet. Er sieht vor, dass Importe von bestimmten CO2-intensiven Erzeugnissen aus Drittländern, die nicht am EU-Emissionshandel oder einem damit verbundenen Mechanismus teilnehmen, an der Grenze mit dem CO2-Preis belastet werden, den sie bei einer Produktion im Inland getragen hätten. Dabei sollen die Erzeugnisse der Zement-, Aluminium-, Düngemittel-, Strom-, Eisen- und Stahlindustrie erfasst werden. Bei der nun erzielten Einigung ist zusätzlich auch Wasserstoff mit aufgenommen worden. Technisch erfolgt die Belastung nicht durch eine Abgabe (weder Steuer noch Zoll). Vielmehr sind die Importeure verpflichtet, virtuelle Emissionsberechtigungen zu erwerben und diese dann beim Import abzugeben. Der Preis dieser Emissionsberechtigungen, die nicht anderweitig verwendet werden können, bemisst sich nach dem Preis der Emissionsberechtigungen im EU-Emissionshandel. Der Grenzausgleich soll damit die effektive Wirkung des CO2-Preises sicherstellen, ohne dass Nachteile für die heimische Industrie entstehen.

Mit dem Grenzausgleich verfolgt die Europäische Kommission zugleich ein weiteres Ziel: Drittstaaten sollen dazu gebracht werden, ebenfalls CO2-Preise einzuführen und Emissionen zu reduzieren.

Das Parlament und der Rat müssen den Kompromiss noch förmlich annehmen. (MF)

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