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Einigung in Rat und Parlament über Brexit-Anpassungsreserve

Am 17. Juni 2021 haben sich die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) über den Inhalt der Verordnung zur Brexit Adjustment Reserve geeinigt. Mit einem finanziellen Volumen von 5 Mrd. EUR (in Preisen von 2018) wird die Brexit Adjustment Reserve dazu beitragen, die finanziellen Nachteile der betroffenen Mitgliedstaaten, Regionen, Sektoren (beispielsweise Fischerei) und Bürgern (die das Vereinigte Königreich aufgrund des Brexits verlassen mussten) abzufedern.

Die Auszahlung wird in drei Tranchen im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 erfolgen. Eine letzte Auszahlung wird im Jahr 2025 vorgenommen. Die erste Zahlung über 1,6 Mrd. Euro werden die betroffenen Mitgliedstaaten im Dezember 2021 erhalten. Die Kommission hatte ursprünglich einen Förderzeitraum bis Ende 2022 in ihrem Vorschlag vorgesehen.

Die Trilog-Verhandlungen waren von unterschiedlichen Verhandlungsmandaten des Rates und des EP geprägt. Das Verhandlungsmandat des Rates sah die Auszahlung von drei Tranchen mit einem Gesamtvolumen von 4 Mrd. EUR vor. Eine weitere Milliarde EUR sollte schließlich im Jahr 2025 ausgeschüttet werden. Der Förderzeitraum soll nach dem Willen des Rates rückwirkend zum 1. Januar 2020 beginnen und bis zum 31. Dezember 2023 laufen. Das EP hingegen forderte einen Förderzeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2023 sowie eine Verteilung der Auszahlung auf drei Tranchen. Danach sollten in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 2 Mrd. EUR sowie im Jahr 2025 eine weitere Milliarde EUR ausgezahlt werden.

Für die Auszahlung war sowohl dem Rat als auch dem EP wichtig, dass die Bedeutung des Handels mit dem Vereinigten Königreich, die Bedeutung der Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs und die Bevölkerung, die in den an das Vereinigte Königreich angrenzenden Küstenregionen lebt, angemessen gewichtet wurden. Die Pressemitteilung des Parlaments finden Sie hier. (AR)

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