Kurz vor Ende des Monats März 2021 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich über eine Rahmenvereinbarung bezüglich der Finanzdienstleistungen geeinigt, die allerdings nach Angaben des britischen Finanzministeriums noch nicht unterzeichnet ist. Vereinbarungen über Finanzdienstleistungen wurden im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien im Dezember 2020 ausgeklammert. Davon war insbesondere auch die Frage des Marktzugangs für Finanzdienstleistungen betroffen.
Diese und weitere Fragen sollten in den kommenden Monaten geklärt werden. Hierzu wurde parallel zum Abkommen eine gemeinsame Vereinbarung getroffen. In dieser Vereinbarung (Joint Declaration on Financial Services Regulatory Cooperation) verpflichteten sich beide Seiten, bis Ende März 2021 gemeinsame Strukturen für die Zusammenarbeit hinsichtlich der Finanzdienstleistungen zu schaffen.
Vorgesehen war hierfür ein gemeinsames Memorandum of Understanding, indem die Rahmenbedingungen in regulatorischer und aufsichtstechnischer Hinsicht festgelegt werden sollten. (AR)