- Europol soll es in Zukunft erlaubt sein, Datensätze von privaten Kommunikationsunternehmen zu erhalten, diese zu analysieren und die Mitgliedstaaten über die Analyseergebnisse in Kenntnis zu setzen. Für die Datenanalyse wird Europol zukünftig grundsätzlich 18 Monate Zeit haben, wobei diese Frist nochmals um weitere 18 Monate verlängert werden kann.
- Zukünftig wird es Europol auch erlaubt sein, Informationsausschreibungen zur Aufnahme in das Schengener Informationssystem bei den Mitgliedstaaten anzumelden und somit Informationen über verdächtige und/oder kriminelle Personen zur Verfügung stellen.
- Ebenfalls vorgesehen ist die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und Drittstaaten.
- Weitere Befugnisse wird Europol im Bereich der Einleitung von Ermittlungsverfahren erhalten. So soll die/der Europol-Exekutivdirektor/in die Einleitung einer nationalen Ermittlung auch im Falle von nicht grenzüberschreitenden Straftaten vorschlagen können, sofern ein gemeinsames europäisches Interesse berührt ist. Die von Europol unterrichtete nationale Behörde soll sodann entscheiden, ob sie diesem Ersuchen nachkommen will oder nicht.
- Des Weiteren soll die Position eines Grundrechtsbeauftragten geschaffen werden und der EU-Datenschutzbeauftragte neue Aufsichtsbefugnisse erhalten.
Durch die neuen Reformen soll sich Europol zu einem Innovationstreiber im Bereich der Strafverfolgung entwickeln, der sich tiefergehende Fähigkeiten in der Analyse von großen (Massen-)Datensätzen aneignet und somit die nationalen Behörden zielgerichteter unterstützen kann. Diesem Kompromiss müssen noch das Parlament und der Rat formell zustimmen.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. Weitergehende Informationen der Kommission dort. (AR)