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Einigung zu europäischen digitalen Identitäten

Am 8. November 2023 erzielten die Unterhändler des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments (EP) eine endgültige Einigung über die Europäische Geldbörse für digitale Identitäten. Die Novellierung der eIDAS-Verordnung sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis eine „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet) nutzen können, um auf öffentliche oder private Online-Dienste zuzugreifen.
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Künftig sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger der EU mit einer digitalen Brieftasche ausweisen können. Diese soll on- wie offline bei Verwaltungsgängen und Bankgeschäften, aber auch bei Arztbesuchen, Alterskontrollen oder beim Internetshopping eingesetzt werden können. Die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) definiert wurden, müssen die EU-Geldbörse für digitale Identitäten akzeptieren, um eine Verbindung zu ihren Online-Diensten herzustellen. Nutzerinnen und Nutzer können selbst entscheiden, ob sie ihre persönlichen Daten weitergeben möchten oder nicht.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „Digitaler Kompass 2030“ eine Reihe von Zielen für die elektronische Identifizierung festgelegt. Demnach sollen bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein. Grundlage für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Websitezertifizierung innerhalb der EU bildet die Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS).

Eine vorläufige politische Einigung im Trilog über die wichtigsten Elemente des Dossiers war bereits am 29. Juni 2023 erzielt worden. Ein Streitpunkt war bis zuletzt die Neuregelungen zu den sogenannten qualifizierten Webseiten-Zertifikaten (QWACs). Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer beim Surfen im Internet sofort erkennen, welche Websites als vertrauenswürdig eingeschätzt werden können. In einem offenen Brief bemängelten Kritiker aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft jedoch, dass die Verordnung staatlichen Behörden ermöglichen könnte, die Kommunikation im Netz umfassend zu überwachen. Uneinigkeit herrschte auch beim Schutz von Transaktionsdaten, die angeben, wann genau die Nutzenden die Wallet wo einsetzen. Wie diese Daten geschützt werden, soll in der Hand der Mitgliedstaaten liegen.

Die endgültige Vereinbarung muss noch im Plenum des EP zur Abstimmung gestellt und vom Rat ratifiziert werden. Nach dem Erlass der Durchführungsrechtsakte, in denen die technischen Spezifikationen festgelegt sind, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit zur Umsetzung. (VS)

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