Eine neue Verordnung soll die grenzübergreifende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU stärken. Rat und EP haben sich nun auf das Gesetz für ein interoperables Europa geeinigt, das die Europäische Kommission (KOM) Ende 2022 vorgeschlagen hatte. Besonders in den Bereichen Steuern und Zoll, Verkehr, Umwelt, Landwirtschaft, Gesundheit, Justiz und Inneres sollen grenzüberschreitende Verwaltungsvorgänge künftig reibungsloser funktionieren.
Der Interoperable Europe Act soll öffentliche Verwaltungen dazu anreizen, Interoperabilitätslösungen zu entwickeln, mit anderen öffentlichen Stellen zu teilen und die sich daraus resultierende grenzüberschreitende Interoperabilität zu bewerten. Vereinbarungen über interoperable und wiederverwendbare digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Werkzeuge dienen dazu, den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu erleichtern. Dabei müssen die Interoperabilitätslösungen die Vorschriften zur Privatsphäre und zum Datenschutz der EU uneingeschränkt achten, so die KOM. Ebenso wichtig sei der KOM zufolge die Barrierefreiheit und das Recht jeder Person zu achten, Zugang zu seinen Daten zu haben. Die EU-Mitgliedstaaten sollen für all das einen nationalen Koordinator benennen.
Gerade für die 150 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Grenzregionen leben oder die zwei Mio. Personen, die zwischen Mitgliedstaaten pendeln, soll die Verordnung den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und so die Lebensqualität verbessern. Für kleine und mittelständische Unternehmen soll es durch die Interoperabilität der Verwaltungen leichter möglich sein, im gesamten EU-Binnenmarkt tätig zu werden.Indem wichtige öffentliche Dienste diskriminierungsfrei allen Menschen in der EU online zur Verfügung gestellt werden, soll die Verordnung dazu beitragen, die Digitalziele Europas für 2030 zu erreichen. Der Rechtsakt muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann. (VS)