Die neuen Vorschriften über Mindestpausen und Ruhezeiten sollen bessere Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer gewährleisten und einen qualitativ höherwertigen Service für Touristenreisen in ganz Europa garantieren. Die Höchstlenkzeiten und Mindestruhezeiten sind in der Einigung zwar unverändert geblieben, die jetzt vereinbarten neuen Vorschriften sehen aber mehr Flexibilität bei der Aufteilung der Ruhezeiten vor. So können die vorgeschriebenen 45 Minuten in zwei Teilen, die über eine 4,5-stündige Lenkzeit verteilt sind, genutzt werden. Auch können die Busfahrerinnen und Busfahrer die tägliche Ruhezeit um eine Stunde verschieben, sofern die kumulierte Gesamtlenkzeit an diesem Tag sieben Stunden nicht überschritten hat und diese Möglichkeit einmal während einer Fahrt mit einer Dauer von mindestens sechs Tagen oder zweimal während einer Fahrt von mindestens acht Tagen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus kann die wöchentliche Ruhezeit um bis zu zwölf aufeinanderfolgende Tage im Anschluss an eine vorangegangene regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verschoben werden. Grundsätzlich sollen die Fahrtenschreiber langfristig digitalisiert werden.
Nach der heutigen vorläufigen Einigung werden die fachlichen Arbeiten fortgesetzt, damit EP und Rat in den kommenden Wochen ein Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Billigung vorgelegt werden kann. Der Text wird anschließend einer Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen unterzogen, bevor er von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und anschließend in Kraft tritt. (UV)
Presseerklärung des Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/01/29/tourist-bus-drivers-council-and-parliament-strike-a-deal-to-improve-working-conditions/