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Einigung zu Obergrenzen bei Anwendung von Distributed Ledger Technology (DLT)

Unter der „Distributed-Ledger“-Technologie (DLT) versteht man das Prinzip dezentral verwalteter Kontenbücher zur Dokumentation von Transaktionen, die mithilfe spezieller Techniken alle auf demselben Stand wie das Hauptbuch („ledger“) gehalten werden. Nach der Initiierung des DLT-Pilotregimes im Juli 2021 haben sich nun die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und der slowenischen Ratspräsidentschaft am 24. November 2021 auf das handelbare Volumen und die verschiedenen Anlageklassen von Finanzprodukten, die auf der DLT basieren, einigen können.

Das Vorhaben ist Teil der digitalen Finanzstrategie der Kommission und soll aufklären, inwieweit diese transformative Technologie in Finanzsektor eingesetzt werden kann. Mit der Einigung steht jetzt fest, in welchem finanziellen Rahmen sich Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen bewegen dürfen, wenn sie auf DLT basieren. Dies ist bei den meisten Krypto-Anwendungen der Fall. Folgende Obergrenzen wurden festgelegt:

Aktien

500 Mio.

Euro

Anleihen

1     Mrd.

Euro

Unternehmensanleihen

200 Mio.

Euro

Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)

500 Mio.

Euro

Für DLT-Anwendungen wird damit eine Art „Sandkasten“ geschaffen, in dessen Rahmen nun diese Technologie angewendet werden darf, ohne dass alle üblichen Vorgaben der Finanzdienstleistungsgesetzgebung in der EU erfüllt sein müssen. Der Berichterstatter des Parlaments, Johan van Overveldt (BE/ECR), machte auch deutlich, dass der Schutz von Investoren weiterhin gesichert sei und dass in der Eignung Bedenken hinsichtlich der finanziellen Stabilität auf der einen und der Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen Seite ausreichend Berücksichtigung gefunden hätten. Die Erfahrungen, die mit diesem Pilotprojekt gesammelt werden, sollen später in die konkrete Gesetzgebung bezüglich der DLT-Technologie einfließen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier. (AR)

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