Das Vorhaben ist Teil der digitalen Finanzstrategie der Kommission und soll aufklären, inwieweit diese transformative Technologie in Finanzsektor eingesetzt werden kann. Mit der Einigung steht jetzt fest, in welchem finanziellen Rahmen sich Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen bewegen dürfen, wenn sie auf DLT basieren. Dies ist bei den meisten Krypto-Anwendungen der Fall. Folgende Obergrenzen wurden festgelegt:
Aktien | 500 Mio. | Euro |
Anleihen | 1 Mrd. | Euro |
Unternehmensanleihen | 200 Mio. | Euro |
Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) | 500 Mio. | Euro |
Für DLT-Anwendungen wird damit eine Art „Sandkasten“ geschaffen, in dessen Rahmen nun diese Technologie angewendet werden darf, ohne dass alle üblichen Vorgaben der Finanzdienstleistungsgesetzgebung in der EU erfüllt sein müssen. Der Berichterstatter des Parlaments, Johan van Overveldt (BE/ECR), machte auch deutlich, dass der Schutz von Investoren weiterhin gesichert sei und dass in der Eignung Bedenken hinsichtlich der finanziellen Stabilität auf der einen und der Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen Seite ausreichend Berücksichtigung gefunden hätten. Die Erfahrungen, die mit diesem Pilotprojekt gesammelt werden, sollen später in die konkrete Gesetzgebung bezüglich der DLT-Technologie einfließen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier. (AR)
