| Digitalisierung

Einigung zu strengeren Online-Regeln für politische Werbung

Mit neuen Regeln für politische Werbung im Netz will die EU Bürgerinnen und Bürger besser vor äußerer Einmischung und Manipulation schützen. Darauf haben sich Rat und Europäisches Parlament (EP) am 8. November 2023 geeinigt. Die Verordnung soll allerdings erst 2025 und damit nach der bevorstehenden Europawahl in Kraft treten.
©AdobeStock

Die geplante Verordnung soll Akteuren aus Drittstaaten das Sponsoring politischer Werbung vor einer Wahl verbieten. Damit werde es künftig schwieriger für ausländische Akteure, Desinformationen in Europa zu verbreiten und in demokratische Prozesse einzugreifen, so der Berichterstatter im EP, Sandro Gozi (Renew). Zu den zentralen Maßnahmen gehört ferner, dass politische Werbung im Internet künftig als solche gekennzeichnet werden muss. Zudem muss transparent gemacht werden, wer sie finanziert hat. Eine europäische Datenbank soll alle Online-Werbungen erfassen.

Darüber hinaus wird es ein Verbot für zielgerichtete Werbung („Ad-Targeting“) auf besonders sensible persönliche Daten wie sexuelle Orientierung, Gesundheit oder Religion geben. Auch Daten von Drittanbietern dürfen künftig nicht mehr für politisches Targeting genutzt werden. Wer keine gezielte Werbung von Parteien oder andern politischen Akteuren sehen möchte, muss die sogenannte „Do-Not-Track-Funktion“ im Browser einschalten. Eine gesonderte Ablehnung ist nicht mehr nötig.

Nach der nun vorliegenden Einigung betrifft die Verordnung alle kommerziellen Botschaften im Auftrag politischer Akteure, die das Wahlverhalten auf kommunaler, nationaler oder europäischer Ebene beeinflussen sollen. Nicht betroffen sind hingegen politische Meinungen und persönliche Ansichten, wie sie in Online-Foren geäußert werden. Nicht in den Geltungsbereich fallen außerdem journalistische Inhalte sowie allgemeine Mitteilungen offizieller Organisationen – sofern sie nicht von politischen Akteuren gesponsert werden.

Nach Angaben des Rates müssen noch letzte technische Details ausgearbeitet werden. Die förmliche Zustimmung des EP-Plenums sowie des Rates gelten als Formsache. Auf Druck des Rates sollen die Regeln größtenteils erst 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Damit werden zentrale Regeln der Verordnung erst nach den EU-Wahlen im Juni 2024 gelten, was eines der Hauptziele des EPs war. (VS)

Teilen

Zurück