Für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen soll es, nach dem erzielten Kompromiss zur Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, Ausnahmeregelungen geben. Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass bis 2031 mindestens alle 200 km Wasserstofftankstellen entlang des europäischen Hauptverkehrsnetzes eingerichtet werden. Grundsätzlich müssen die Mitgliedstaaten pro Elektroauto künftig 1,3 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen, was 30 Prozent über der Position des Rates liegt. Der Text der vorläufigen Einigung enthält eine Überprüfungsklausel, die das Gesetz im Lichte der Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge bewerten wird. Die neue Verordnung sieht auch bestimmte Vorgaben für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen sowie von stationären Flugzeugen vor. Größere Seehäfen müssen demnach bis 2030 Landstrom für Schiffe bereitstellen. Flughäfen werden verpflichtet, stationäre Flugzeuge bis 2025 an allen Kontaktstandorten (Gates) und bis 2030 an allen Außenpositionen mit Strom zu versorgen. Im Rahmen der Vereinbarung muss sich jeder Mitgliedstaat zu einem verbindlichen Mindestziel für den Infrastrukturausbau verpflichten und der Europäischen Kommission einen Fahrplan zur Erreichung dieses Ziels vorlegen.
Die Frage der Standardisierung von Zahlungsmitteln war für das EP eine Priorität und wichtiges Thema in den Trilogverhandlungen. Hier haben sich die Gesetzgeber darauf verständigt, dass Zahlungen mit Karte, kontaktlosen Geräten oder einem QR-Code verpflichtend anzubieten sind. Die notwendigen Informationen sollten leicht zugänglich und vergleichbar sein. Deshalb sollen die Preise pro Kilowattstunde angezeigt werden.
Der erzielte Kompromiss stellt eine informelle Einigung zwischen den Mitgesetzgebern der EU, dem Europäischen Parlament und dem Rat, dar. Die Vereinbarung muss nun von beiden Organen noch förmlich gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. (UV)