| Aufbauhilfe REACT-EU

Einigung zwischen Rat und EP

Am 18. November 2020 haben sich das Europäischen Parlament und die Mitgliedstaaten über die genaue Ausgestaltung der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) verständigt. Dabei handelt es sich um das erste kohäsionspolitische Dossier, das im Rahmen der Trilogverhandlungen abgeschlossen wurde. Die Rechtstexte müssen nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat abschließend gebilligt werden.

Mit einem zweckgebundenen Betrag von 47,5 Mrd. Euro werden mit REACT-EU die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Rahmen der beiden Investitionspakete zur Bewältigung der Corona-Krise (CRII und CRII+) weitergeführt und ausgebaut. Damit soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und soziale Erholung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie reibungslos und ohne Unterbrechung weitergehen kann.

Der heute vorgestellte Kompromiss umfasst folgende Elemente:

  • Die Mitgliedstaaten sind völlig flexibel bei der Festlegung der Anteile der Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds – einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.
  • Es gibt keine vorab festgelegte Aufschlüsselung nach Regionenkategorien, damit die Mittel dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
  • Die Kofinanzierung für Investitionen kann bis zu 100 Prozent betragen.
  • Ausgaben – sowohl für physisch abgeschlossene als auch vollständig durchgeführte Vorhaben (sofern sie ab dem 1. Februar 2020 angelaufen sind) – sind rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 förderfähig.
  • Es besteht die Möglichkeit, Mittel auch für bestehende grenzübergreifende Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bereitzustellen.
  • 70 Prozent der nationalen Zuweisungen erfolgen auf der Grundlage der sozioökonomischen Auswirkungen der Krise, z. B. auf die Jugendarbeitslosigkeit und den relativen Wohlstand der Mitgliedstaaten. Die verbleibenden 30 Prozent werden Ende 2021 auf der Grundlage der neuesten statistischen Daten berechnet.
  • Um eine reibungslose und rasche Mobilisierung von Investitionen zu ermöglichen, gelten die Ex-ante-Konditionalitäten, die Anforderungen an die thematische Konzentration und die Leistungsrahmen ferner nicht für REACT-EU.

Die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die am 10. November 2020 gebilligte interinstitutionelle Vereinbarung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß den jeweiligen Aufgaben und Verfahren förmlich angenommen werden. REACT-EU würde dann am 1. Januar 2021 in Kraft treten. (UV)

Maßnahmen der EU-Kohäsionspolitik zur Bekämpfung des Coronavirus: https://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/coronavirus-response/

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