| Cannabidiol-Produkte

Einstufung als Lebensmittel möglich

Wie die Kommission am 3. Dezember 2020 mitteilte, hat sie die Prüfung von Cannabidiol (CBD)-Produkten als „neuartige Lebensmittel“ wiederaufgenommen. Unter neuartigen Lebensmitteln werden alle Lebensmittel verstanden, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Hintergrund der Wiederaufnahme ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. November 2020, in dem dieser unter anderem feststellt, dass es dem Ziel und dem Grundgedanken des Einheits-Übereinkommens widerspreche würde, CBD als Cannabisextrakt in die Definition der „Suchtstoffe“ einzubeziehen, da es nach gegenwärtigem Forschungstand keinen psychoaktiven Wirkstoff enthalte. Die Einordnung als Suchtstoff hätte nach europäischem Recht ausgeschlossen, dass Produkte, die CBD enthalten als Lebensmittel anerkannt werden könnten.

Im Rahmen der Verordnung über neuartige Lebensmittel entscheidet die Kommission über Anträge auf eine Zulassung als Lebensmittel und damit zunächst auch über die Frage, ob es sich bei einem Produkt um ein Nahrungsmittel handelt. Dabei werden Stoffe, die auf Basis von UN-Übereinkommen als betäubend oder psychotrop eingestuft werden, durch das allgemeine Lebensmittelrecht von vornherein als Lebensmittel ausgeschlossen. Die Kommission war zunächst zu der Ansicht gelangt, dass dies auf Produkte, die natürliches CBD enthalten, zutrifft und hatte die Prüfung der Anträge daher zunächst ausgesetzt. Nun nimmt die Kommission das Verfahren wieder auf und prüft, ob die Produkte alle Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen. Sofern dies der Fall ist, wird die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der wissenschaftlichen Bewertung der Produkte beauftragt. Diese spricht dann eine Empfehlung über die Zulassung aus. (MK)

https://ec.europa.eu/germany/news/20201203-cannabidiol-produkte_de

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf

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