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EMA: Einsatz von Fluorchinolonen muss weiterhin verringert werden

Aufgrund des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen dürfen Fluorchinolon-Antibiotika nur im Rahmen ihrer zugelassenen Indikationen und nach sorgfältiger Abwägung des Nutzens und der Risiken eingesetzt werden. Hieran erinnert der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).
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Anlass der „Erinnerung“ ist eine von der EMA finanzierte aktuelle Studie, in der Daten aus der Primärversorgung in sechs europäischen Ländern, darunter Deutschland, für den Zeitraum von 2016 bis 2021 ausgewertet wurden. Die Studie zeigt, dass der Einsatz von Fluorchinolon-Antibiotika zwar zurückgegangen ist, sie aber immer noch außerhalb ihrer empfohlenen Verwendungszwecke verschrieben werden. Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung sind danach ohne große Wirkung geblieben.

Die Beschränkung der Verwendungszwecke war 2019 nach einer EU-weiten Überprüfung der zwar sehr seltenen aber schwerwiegenden Nebenwirkungen von Präparaten dieser Arzneimittelklasse eingeführt worden. Insbesondere sollen sie nicht verabreicht werden

  • zur Behandlung von Infektionen, die ohne Behandlung abklingen könnten oder nicht schwerwiegend sind (z. B. Halsinfektionen);
  • zur Behandlung nichtbakterieller Infektionen, z. B. nichtbakterielle (chronische) Prostatitis;
  • zur Vorbeugung von Reisedurchfall oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege (Harnwegsinfektionen, die nicht über die Blase hinausgehen);
  • zur Behandlung leichter oder mittelschwerer bakterieller Infektionen, es sei denn, andere antibakterielle Arzneimittel, die üblicherweise für diese Infektionen empfohlen werden, können nicht verwendet werden.

Bei Patienten, die zuvor schwere Nebenwirkungen mit einem Fluorchinolon- oder Chinolon-Antibiotikum hatten, ist der Einsatz dieser Präparate zu unterlassen, so die EMA. Sie sollten zudem bei älteren Menschen, nierenkranken Patienten und Patienten, die eine Organtransplantation hinter sich haben, mit besonderer Vorsicht eingesetzt werden, da bei diesen Patienten ein höheres Risiko für Sehnenverletzungen besteht. Auch die gleichzeitige Anwendung eines Kortikosteroids und eines Fluorchinolons erhöht dieses Risiko und sollte daher ebenfalls vermieden werden.

An die Angehörigen der Gesundheitsberufe in der EU wird nun ein direktes Informationsschreiben (DHPC; „Rote-Hand-Brief“) verschickt. (MK)

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