Am Vortrag der Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs am 19. November 2020 hat die Kommission eine Empfehlung zu Antigen-Schnelltest veröffentlicht. Damit möchte sie den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Auswahl, den Einsatz und die Durchführung der Tests zur Verfügung stellen. Die Leitlinien wurden unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erarbeitet.
Gleichzeitig fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, Testergebnisse dann gegenseitig anzuerkennen, wenn die verwendeten Tests die Kriterien der vorliegenden Empfehlung erfüllen und von zugelassenen Testeinrichtungen in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt wurden. Damit soll auch ein Beitrag zum freien Personenverkehr und zur Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts geleistet werden. Die Kommission kündigt an, die Empfehlungen dem sich stetig verändernden Wissensstand anzupassen.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Empfehlung hat die Kommission zudem mitgeteilt, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) 35,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Ausbildung von Personal und die Arbeit der nationalen Behörden unterstützt und hierdurch die Testkapazitäten ausgeweitet werden. Zudem sollen die mobilen Testteams des Roten Kreuzes Zugang zu den notwendigen Ausrüstungsgegenständen, Laborutensilien und Reagenzien erhalten.
Über die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes haben grundsätzlich alle EU-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich die Möglichkeit, mit der IFRC zusammenzuarbeiten. Aktuell haben sich sieben Mitgliedstaaten dazu entschieden, darunter Deutschland. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20201118-antigen-schnelltests_de
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2047