| Digitaler Wandel

Endgültige Billigung des Rates zum europäischen KI-Gesetz

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai 2024 endgültig das neue Gesetz zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Ziel ist es, in den EU-Staaten die Entwicklung und Einführung sicherer KI-Systeme durch private und öffentliche Akteure voranzubringen. Gleichzeitig sollen die Grundrechte gewährleistet werden.
©pixabay

Das KI-Gesetz folgt einem risikobasierten Ansatz: Das heißt, je höher das Risiko eines gesellschaftlichen Schadens durch KI ist, desto strenger sind die Vorschriften. Das Europäische Parlament hatte im März 2024 dem Gesetz zugestimmt.

Nach der jetzt beschlossenen Gesetzgebung zur Künstlichen Intelligenz müssen Entwickler künftig mit KI erzeugte Texte, Töne und Bilder eindeutig kennzeichnen, um

die Menschen nicht in die Irre zu führen. Für risikoreiche Anwendungen sollen verschärfte Vorschriften gelten, etwa für die Gesichtserkennung in Sicherheitsbehörden. Die biometrische Gesichtserkennung darf zur Verhinderung einer Terrorgefahr genutzt werden. Grundsätzlich verboten wird eine Massenüberwachung mit biometrischen Daten wie in China. Verboten sind auch Systeme, die für kognitive Verhaltensmanipulation und Social Scoring eingesetzt werden.

Nach der Unterzeichnung des KI-Gesetzes durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwanzig Tage danach in Kraft. Die neue Verordnung wird zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein. (UV)

Weitere Informationen auf der Seites des Europäischen Rates.

Teilen

Zurück