Der Energiecharta-Vertrag ist ein völkerrechtlicher Investitionsschutzvertrag. Er schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung langfristiger Zusammenarbeit im Energiebereich. Dazu regelt er zum Beispiel Handel, Förderung und Schutz von Investitionen, Souveränität über Energievorkommen und Umweltaspekte.
Die Bundesregierung hatte bereits im November 2022 den Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag beschlossen. "Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens", betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Neben Deutschland haben Frankreich, die Niederlande, Spanien, Polen, Slowenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 zurückgetreten. (MF)