| Ratstagung

Energierat diskutiert Plan für erschwingliche Energie und Energiesicherheit

Im Rat Energie am 17. März 2025 tauschten sich die zuständigen Ministerinnen und Minister zum Aktionsplan der Europäischen Kommission (KOM) für erschwingliche Energie und zur Energiesicherheit in der EU aus. Um eine strukturelle Senkung der Energiepreise zu erwirken, unterstützte der Rat eine Reihe von Maßnahmen, die von der KOM vorgeschlagen worden waren und die sich auf grenzüberschreitende Verbundnetze, die Beschleunigung der Erteilung von Genehmigungen, die Flexibilität des europäischen Energiesystems und eine stärkere Harmonisierung im Bereich der Kapazitätsmechanismen beziehen.
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In Bezug auf den Aktionsplan für erschwingliche Energie unterstützte eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten die Notwendigkeit, die Verbundnetze zu stärken, um eine echte Energieunion zu erreichen, und forderte eine Maximierung der Investitionen in den Netzausbau. Mehrere Länder haben im Rahmen der Verhandlungen über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen um weitere finanzielle Unterstützung über die Fazilität „Connecting Europe“ gebeten. Schweden vertrat jedoch die Auffassung, dass KOM durch die unverhältnismäßig starke Betonung der Verbindungsleitungen die Gesamtkosten des Elektrifizierungssystems vernachlässige. Zusammen mit anderen Befürwortern der Kernkraft hat es die KOM aufgefordert, der Technologieneutralität mehr Bedeutung beizumessen.

Im Rahmen der Debatte über die Sicherheit der Energieversorgung hat die polnische Präsidentschaft zum ersten Mal die Prioritäten der Mitgliedstaaten für die Überarbeitung der Verordnungen über die Sicherheit der Gasversorgung und die Risikovorsorge im Bereich der Elektrizität ab 2026 eruiert. Die KOM hatte Anfang März 2025 einen Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung über die Gasspeicherung vorgelegt, um die Gasversorgungssicherheit der EU weiterhin zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten baten jedoch, flexibler zu sein, insbesondere in Bezug auf die Zwischenziele (1. Februar, 1. Mai, 1. Juli und 1. September), um Verzerrungen und Spekulationen auf dem Markt zu vermeiden. Die KOM wies darauf hin, dass es sich bei den Zwischenzielen nur um Richtwerte handele, ließ aber geleichzeitig den Termin 1. November unangetastet, zu dem die Speicher zu 90 Prozent gefüllt sein müssen. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft schlug allerdings vor, diesen Termin abzuschaffen und durch ein Füllungsziel zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Ratsvorsitz auf der Juni-Tagung 2025 des Rates Energie eine weitere Diskussion über eine umfassendere Definition der Energieversorgungssicherheit vorschlagen wird, bevor der Europäische Rat Schlussfolgerungen zu diesem Thema verabschiedet. (UV)

Weitere Informationen zur Tagung auf der Internetseite des Rates.

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