Das EP stellt in der Entschließung neben anderem fest, dass Lücken und die bislang mangelnde Durchsetzung der Richtlinie dazu beitragen, dass die Rechte der Arbeitnehmenden auf Unterrichtung und Anhörung in länderübergreifenden Angelegenheiten in der EU nur bruchstückhaft wahrgenommen werden. Mit der Überarbeitung sollen nach Willen des EP Ziele, Definitionen und Verfahren geklärt und das Recht der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter auf Unterrichtung und Anhörung gestärkt werden. Für erforderlich gehalten wird insbesondere auch eine Überarbeitung der Definition des Begriffs "Anhörung" sowie eine klare Definition des Begriffs "vertrauliche Informationen". In der Entschließung drückt das EP seine Besorgnis über die unzureichende Einhaltung der Richtlinie aus und stellt fest, dass die Bestimmungen über Sanktionen der Mitgliedstaaten verschärft werden müssen, um die Einhaltung der Richtlinie besser zu gewährleisten. Die Kommission wird unter anderem dazu aufgefordert, Daten über die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, zu sammeln und im Jahr 2023 eine hochrangige Konferenz zu organisieren, um die Unternehmen, die Sozialpartner in verschiedenen Sektoren sowie die nationalen Arbeitsmarktbehörden für die Bedeutung der Europäischen Betriebsräte zu mobilisieren.
Die Abgeordnete Gaby Bischoff (S&D; DE) sagte anlässlich der Verabschiedung der Empfehlung: „Der digitale und grüne Wandel kann nur gelingen, wenn Arbeitnehmer*innen mitentscheiden können. Die Einführung Europäischer Betriebsräte war ein richtiger Schritt, der Integration und Demokratie am Arbeitsplatz in Europa vorangebracht hat. […] Wir Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament fordern eine zügige Überarbeitung der Richtlinie, um die Demokratie am Arbeitsplatz europaweit zu stärken“. Berichterstatter Dennis Radtke (EPP; DE) kommentierte: „Wenn Unternehmen immer europäischer und globaler agieren, muss auch die betriebliche Mitbestimmung entsprechend angepasst werden. […] Die vielen Probleme, von denen mir Eurobetriebsräte seit Jahren berichten, können jetzt nicht länger ignoriert werden.“
Die Entschließung adressiert aber auch die Mitgliedstaaten. So wird beispielsweise empfohlen, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Stärkung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung sowie sinnvolle Anhörungsverfahren fördern. (MK)