In seiner Entschließung verweist das Europäische Parlament (EP) zunächst auf die geltende Rechtslage in der EU und hebt die zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen Ungarns, insbesondere mit Blick auf die gemeinsamen Werte aus dem EU-Vertrag, hervor. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen zeigt das EP vielfältige Probleme auf, die in Ungarn weiterhin vorherrschend sind. So wurde in Ungarn eine Verlängerung des nationalen Gefahrenzustandes als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg verfügt. Hierdurch können, unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände, Rechtsvorschriften per Notstandsdekret erlassen werden. Auch weist die im Mai 2023 durchgeführte Justizreform nicht die notwendigen Entwicklungen auf, die sich das EP erhofft hatte. In diesem Zusammenhang wurden Ungarn im Zuge der Aktivierung des sog. Konditionalitätsmechanismus (EU-Instrument zum Schutz europäischer Finanzmittel) Reformen auferlegt, bei deren Umsetzung Zahlungen aus EU-Fonds in Milliardenhöhe nach Ungarn getätigt worden wären. Die Auszahlung dieser Mittel wurde aufgrund der gravierenden Probleme im Vergabewesen und der Korruptionsbekämpfung im Dezember 2022 gestoppt. Vielmehr noch beobachtet das EP weiterhin Einschüchterungen der Medien- und Zivilakteure sowie das Vorherrschen systemischer Korruption.
In seiner Entschließung nimmt das EP ebenfalls Bezug auf die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen in Ungarn und fordert die ungarische Regierung nachdrücklich auf, letztere im Einklang mit internationalen Standards umzusetzen. Gleichzeitig verweist das EP auch auf den besonderen Schutz von Minderheiten.
Zudem hebt das EP die wichtige Rolle des Vorsitzes im Ministerrat der EU hervor. Ungarn wird diese halbjährlich unter den Mitgliedstaaten wechselnde Aufgabe der Ratspräsidentschaft zum 1. Juli 2024 übernehmen. Das EP stellt hinsichtlich der aktuellen und vergangenen Entwicklungen infrage, inwieweit Ungarn angesichts der zahlreichen Missstände glaubwürdig in der Lage sein wird, diese Rolle zu übernehmen. Gleichwohl ist das EP weiterhin bemüht, Ungarn einzubinden, sofern es die skizzierten Werte der EU berücksichtigt.
Die Entschließung des EP finden Sie hier. (AR/VM)