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Entwicklungsausschuss spricht sich für Kontinuität mit Großbritannien aus

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In seinem Entschließungsantrag hat der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für Internationalen Handel am 1. April 2020 aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Großbritannien fortzusetzen und folgende Punkte in ihre Entschließungen aufzunehmen:

Großbritannien sei nach wie vor einer der größten bilateralen Geber der Welt und der Brexit habe Lücken in der gesamten Entwicklungszusammenarbeit der EU hinterlassen. Dies sei nicht nur in Bezug auf Budget, personelle Ressourcen und Fachwissen der Fall, sondern auch im Bereich des politischen Dialogs mit Drittländern.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die EU die verbleibenden Möglichkeiten für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Großbritannien bedenken solle und ermutigt die Kommission, Optionen für die Teilnahme Großbritanniens an EU-Programmen zu prüfen. Geprüft werden solle ebenso die Möglichkeit, Organisationen der britischen Zivilgesellschaft mit der Umsetzung von Projekten zu beauftragen.

Außerdem betont der Ausschuss die Notwendigkeit, interne Maßnahmen zu ergreifen, um die durch den Brexit entstandenen Lücken zu schließen und im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ein ausreichendes Budget einzuplanen sowie die bestehenden Hilfsmittel in der Entwicklungszusammenarbeit besser zu nutzen.

Darüber hinaus ist der Entwicklungsausschuss davon überzeugt, dass die EU-Afrika-Strategie von der Zusammenarbeit mit Großbritannien profitieren kann, indem auf die starke Präsenz Großbritanniens in Afrika gebaut wird. Das künftige Handelsabkommen sollte nach Ansicht des Ausschusses für eine größtmögliche Kontinuität in der Entwicklungszusammenarbeit sorgen. (CD)

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