| Europol-Mandat

EP-Ausschuss einigt sich auf Verhandlungsmandat zu Europol-Mandat

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) billigte am 20. Mai 2025 mit 56 Ja-Stimmen (zu zehn Ablehnungen und drei Enthaltungen) seinen Standpunkt für einen Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) für eine Verordnung zur Änderung des Europol-Mandats. Diese sieht vor, Europol bei der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten neue Instrumente zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels an die Hand zu geben.

In seiner Stellungnahme befürwortet der Ausschuss die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten (ECAMS), das die Ermittlungen zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen soll. Es würde je einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaaten und ständige Vertreter von Eurojust und Frontex zusammenbringen. Dafür erhält Europol im Zeitraum 2025-2027 ein zusätzliches Budget von 50 Mio. Euro und 50 zusätzliche Mitarbeiter. Der Verordnungsentwurf der KOM zielt darauf ab, die Rolle von Europol und die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels zu stärken, insbesondere durch eine stärkere Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch mit Europol.

Dafür schlug die KOM im Jahr 2023 zunächst weitreichendere Änderungen am bisherigen Europol-Mandat vor. Sowohl das EP als auch der Rat der Europäischen Union haben in ihren Standpunkten den ursprünglichen Vorschlag jedoch zurückgeschraubt. Die KOM schlug ursprünglich vor, Europol durch operative Task Forces zu stärken. Es sollte ein Pool von Experten geschaffen werden, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten tätig sind und Europol sofort für Einsätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Außerdem schlug die KOM vor, dass auch Drittstaaten an operativen Task Forces teilnehmen können sollten. 

Der LIBE-Ausschuss hat diese Überlegungen nicht in seinem Standpunkt beibehalten. Der Rat der EU, der sein Verhandlungsmandat im Juni 2024 angenommen hat, schlägt vor, dass Europol ausnahmsweise und nur nach Genehmigung durch seinen Verwaltungsrat nationales Personal und Experten in Drittländer entsenden kann, mit denen es zusammenarbeitet. EP, Rat und KOM können nun in interinstitutionelle Verhandlungen eintreten und sich auf einen endgültigen Text einigen. (YA)

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