| Mehrwertsteuer/Corona-Pandemie

EP: Befreiung von der Mehrwertsteuer für Notfallgüter

Nachdem die Kommission am 12. April 2021 eine Befreiung von der Mehrwertsteuer u.a. für Notfallgüter wie beispielsweise Schutzausrüstungen oder technische Notfallausstattung durch eine Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie vorgeschlagen hatte, hat das Europäische Parlament am 18. Mai 2021 diesen Vorschlag in einer Stellungnahme mit großer Mehrheit (673 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen) begrüßt. Der Rat wird nunmehr verbindlich über diesen Kommissionsvorschlag entscheiden.

Durch die vorgeschlagene Änderung können die Kommission und weitere EU-Stellen mehrwertsteuerfreie Güter und Dienstleistungen erwerben und einführen. Voraussetzung ist die Verteilung im Rahmen einer Notfallmaßnahme der EU, etwa an die Mitgliedstaaten oder Dritte wie nationale Behörden oder Einrichtungen (Krankenhäuser, nationale Gesundheitsbehörden oder Behörden der Katastrophenhilfe).

Die Kommission hatte die Notwendigkeit einer Anpassung der Mehrwertsteuer-Richtlinie erkannt, nachdem die Beschaffung von Notfallgütern in den Mitgliedsstaaten erhebliche Kosten verursacht hatte. Die andauernde Corona-Pandemie zeigt auch auf, wie wichtig eine gute Vorbereitung und schnelle Reaktion ist, um den damit verbundenen Gefahren rechtzeitig einzudämmen. (AR)

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