Mit 379 Ja-Stimmen, 248 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen wurde der Bericht des EP angenommen. Kernpunkt ist die Einführung eines verbindlichen Zwischenziels, wonach die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden sollen, um den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 zu sichern.
Zugleich betont das EP die Notwendigkeit, ökologische Zielsetzungen mit der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Einklang zu bringen. Trotz kontroverser Debatte bestätigte das Plenum auch weitgehend die Ratsposition.
Zur Zielerreichung sollen neue Flexibilitätsmechanismen eingeführt werden. Ab 2036 dürfen bis zu fünf Prozentpunkte der Emissionsreduktionen durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate erbracht werden, sofern strenge Kontrollmechanismen greifen. Zudem sollen dauerhafte CO₂-Entnahmen innerhalb der EU und eine sektorübergreifende Flexibilität die Kosteneffizienz bei der Umsetzung erhöhen. Das EP unterstützt außerdem die Verschiebung der Einführung des zweiten Emissionshandelssystems (EU-ETS2), das Gebäude und Straßenverkehr umfasst, vom Jahr 2027 auf das Jahr 2028.
Ein zentrales Element ist die vorgesehene Überprüfung des 2040-Ziels im Zweijahresrhythmus. Dabei soll die KOM die Einhaltung der Zwischenziele, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und die wirtschaftliche Lage bewerten. Auf Grundlage dieser Bewertungen kann sie gegebenenfalls Anpassungen am Klimagesetz vorschlagen.
Das EP wird nun in den Trilog eintreten und mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des EU-Klimagesetzes verhandeln. (HB)
