Die Kommission hatte Anfang Februar 2022 gegen den Rat ihrer eigenen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen einen delegierten Rechtsakt innerhalb der EU-Taxonomie erlassen, mit dem unter bestimmten Bedingungen Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich eingestuft werden können. Gegen diesen umstrittenen Rechtsakt, der nicht in einem ordentlichen Gesetzgebungsakt erlassen wird, hatten einige Europaabgeordnete einen Entschließungsantrag gestellt, der Mitte Juni 2022 noch von einer Mehrheit der Mitglieder des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses angenommen wurde. Im Plenum scheiterte der Antrag jedoch mit 278 (+), 328 (-) und 33 (o) Stimmen an einer Mehrheit aus überwiegend konservativen und rechtsextremen Abgeordneten.
Nunmehr besteht noch die theoretische Möglichkeit, dass sich bis zum 11. Juli 2022 20 Mitgliedstaaten zusammenschließen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, um die Änderung der Taxonomie zu verhindern. Dies gilt politisch jedoch als ausgeschlossen, da die Kommission gerade auf Wunsch einiger Mitgliedstaaten den delegierten Rechtsakt erlassen hatte - insbesondere auf Betreiben von Frankreich, das über einen großen und sanierungsbedürftigen Bestand an Atomkraftwerken verfügt. Österreich und Luxemburg haben bereits angekündigt, gegen den Delegierten Rechtsakt der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu wollen. Spanien und Dänemark erwägen, sich der Klage anzuschließen. (HP)