Das Europäische Parlament (EP) hat der Kommission am 25. März 2021 mit einer Klage gedroht, weil sie den Rechtsstaatsmechanismus im Gemeinschaftshaushalt noch nicht zur Anwendung gebracht hat. Das EP betrachte dies als „Untätigkeit“, heißt es in einer Entschließung, die mit breiter Mehrheit (529 Ja-Stimmen gegen 148 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen) angenommen wurde. Sollte die Kommission ihren Verpflichtungen bis zum 1. Juni 2021 nicht nachkommen, werde das EP Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.
Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang 2021 in Kraft und berechtigt die Kommission, den Mitgliedstaaten bei rechtsstaatlichen Verfehlungen zulasten des Gemeinschaftshaushalts EU-Mittel zu kürzen. Im Fokus standen in diesem Zusammenhang bislang vor allem Polen und Ungarn, die seit Jahren in Brüssel wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte kritisiert wurden. „Die Situation in Bezug auf die Achtung des Rechtsstaatsprinzips in einigen Mitgliedstaaten“ rechtfertige eine sofortige Anwendung des neuen Instruments, heißt es im Entschließungstext. Die EU-Abgeordneten nähmen jedoch „mit Enttäuschung zur Kenntnis“, dass die Kommission bislang keine entsprechenden Schreiben an betroffene Mitgliedstaaten gerichtet habe.
Warschau und Budapest hatten sich vehement gegen den Rechtsstaatsmechanismus gewehrt und dabei über Wochen den Mehrjährigen Finanzrahmen für die laufende Förderperiode blockiert. Schließlich stimmten sie zu, nachdem die Staats- und Regierungschefs zugesichert hatten, dass Kürzungen von EU-Geldern erst erfolgen würden, nachdem der EuGH das Instrument rechtlich geprüft habe. (UV)