In einer am 20. Januar 2022 verabschiedeten Resolution fordert es die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Einhaltung des Tierschutzes beim Transport zu verstärken, die EU-Vorschriften zu aktualisieren und einen eigenen EU-Kommissar für den Tierschutz zu benennen.
Im Juni 2020 hatte das EP einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um mutmaßliche Verstöße gegen die Vorschriften für Tiertransporte in der EU zu prüfen. Das Parlament hat jetzt mit 557 Stimmen (bei 55 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen) die Empfehlung des Ausschusses zur Fortentwicklung des EU-Tierschutzrechts verabschiedet. So soll die Höchsttransportdauer von Nutztieren zu den Schlachthöfen auf acht Stunden festgelegt werden. Auch der Transport trächtiger Tiere soll auf höchstens vier Stunden begrenzt werden.
Ein generelles Verbot für den Transport fordert das EP für Kälber, die jünger als vier Wochen sind. Außerdem sollen die Transportfahrzeuge per Video überwacht werden, insbesondere beim Be- und Entladen. Die nationalen Behörden sollen die Genehmigung für einen Transport nur dann erteilen, wenn eine Temperatur zwischen 5ºC und 30ºC vorhergesagt wird. Die Abgeordneten verlangen ebenfalls, die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und den Ammoniakgehalt in den Fahrzeugen aufzuzeichnen.
Darüber hinaus bemängelt das EP, dass es kein Kontrollsystem für den Transport von Tieren in Nicht-EU-Länder gibt. Hier werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle Transporte ins nicht-europäischen Ausland zu kontrollieren. Ausfuhren lebender Tiere sollten nur dann genehmigt werden, wenn sie den europäischen Tierschutznormen entsprechen.
Generell spricht sich das EP für einen Übergang zu einem effizienteren und ethischeren System aus. Gemeint ist, dem Transport von Sperma oder Embryonen Vorrang vor dem Transport von Zuchttieren und Schlachtkörpern einzuräumen. (UV)