Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Anhänge der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) vorgeschlagen, mit der neue Grenzwerte für einige der schädlichsten Chemikalien in Abfällen festgelegt werden sollen. Das EP hat die vom Abgeordneten Martin Hojsík (Renew/SK) erarbeitete Stellungnahme in der Mai-Sitzung 2022 in Straßburg mit großer Mehrheit (506 Ja-Stimmen, 68 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen) angenommen. Das EP erkennt zwar an, dass der Kommissionsvorschlag in die richtige Richtung geht, fordert aber deutlich reduzierte Grenzwerte, um die Ziele des Europäischen „Green Deal“ zu erreichen, insbesondere das einer schadstofffreien Umwelt. So will das Parlament die Grenzwerte für eine Gruppe von bromierten Flammschutzmitteln auf 200 mg/kg (Kommissionsvorschlag 500 mg/kg) senken. Es fordert außerdem, die Grenzwerte für Perfluoroctansäure, die beispielsweise in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschaumstoffen enthalten ist, von den vorgeschlagenen 40 mg/kg auf 20 mg/kg zu reduzieren. Das Plenum ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Verordnung auch die synthetische chemische Verbindung Perfluorhexansulfonsäure abdecken muss.
Der jetzt verabschiedete Standpunkt des EP bildet die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültigen Details der Rechtsvorschriften. Der Umweltrat hatte am 17. März 2022 seine Position zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der POP-Verordnung verabschiedet. (UV)