Die Sorgfaltspflichten sollen nach dem Beschluss des EP für in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Mio. Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Mio. Euro angewandt werden. Dies würde unabhängig von ihrer Branche und einschließlich Finanzdienstleistungen gelten. Nicht‑EU‑Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro, wenn mindestens 40 Mio. in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen. Das ist eine erhebliche Erweiterung gegenüber dem Vorschlag der KOM.
Außerdem sollen die Unternehmen nach den Vorstellungen des EP künftig einen Plan zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz entwickeln und implementieren. Dadurch würde sichergestellt, dass das Geschäftsmodell mit den Zielen des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius sowie dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 abgestimmt ist. Für die Direktion von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten soll sich die Planerfüllung positiv auf die variable Vergütung auswirken.
Das europäische Lieferkettengesetzt würde demnach, aus Sicht der in Deutschland ansässigen Unternehmen, in erheblicher Weise zu einem "level playing field" beitragen. Denn die deutsche Regelung ist nur auf in Deutschland ansässige Unternehmen bzw. Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland anwendbar, nicht jedoch auf sonstige ausländische Unternehmen. Allerdings käme es infolge des europäischen Lieferkettengesetzes in Deutschland zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises der betroffenen Unternehmen, da Unternehmen bislang nur dann unter das Gesetz fallen, wenn sie mehr als 3.000 Mitarbeitende im Inland (ab 1. Januar 2024 mehr als 1.000 Mitarbeitende im Inland) beschäftigen.
Der Rat hatte seine Verhandlungsposition bereits im November 2022 beschlossen. Anders als das Europaparlament hat er dabei im Vergleich zum Vorschlag der KOM einige Erleichterungen gefordert. Nach der Festlegung der Verhandlungsposition des EP können nun die Trilog-Verhandlungen beginnen. (UV)