| Verkehrssicherheit

EP legt seinen Standpunkt zur Führerscheinrichtlinie fest

Für ältere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments keine verbindlichen ärztlichen Untersuchungen eingeführt werden. Es hat sich in seiner am 27. Februar 2024 verabschiedeten Position in dieser kontrovers diskutierten Frage für eine Selbsteinschätzung und gegen eine ärztliche Kontrolle ausgesprochen.
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Das Europäische Parlament (EP) hat die von der französischen Berichterstatterin Karima Delli (Grüne) vorbereitete Entschließung mit 339 zu 240 Stimmen bei 37 Enthaltungen angenommen. Delli hatte verpflichtende ärztliche Untersuchungen bei der obligatorischen Verlängerung des Führerscheins für über 60-Jährige vorgeschlagen, was allerdings abgelehnt wurde. Wesentliche Änderungswünsche am Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Führerscheinrichtlinie sind daneben die Beschränkung der Gültigkeit von Führerscheinen, die europaweite Einführung des begleiteten Fahrens ab 16 Jahre, die Einführung eines digitalen Führerscheins und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dazu schlägt das EP vor, dass bei Führerscheinprüfungen Aspekte wie Fahren bei Schnee und Eis, sichere Handynutzung beim Fahren und die Nutzung von Fahrassistenzsystemen mit abdeckt werden. Außerdem fordert das EP, dass Führerscheine in ihrer Gültigkeit beschränkt werden und für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gelten sollten. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Personen – wie von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagen – lehnt es ab, um Diskriminierung zu vermeiden und das Recht auf Freizügigkeit und Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. Nach Auffassung des EP sollen Fahrer ihre Fahrtüchtigkeit selbst bewerten, wobei die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie entscheiden können, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Das EP ist der Meinung, dass Fahranfänger eine Probezeit von mindestens zwei Jahren absolvieren müssen, während derer sie bestimmten Beschränkungen unterworfen sind (strengeren Alkoholbegrenzungen, strengeren Strafen für unsicheres Fahrverhalten). Grundsätzlich soll, so das EP, die Nutzung eines digitalen Führerscheins ermöglicht werden, der auf einem Mobiltelefon abrufbar und dem physischen Führerschein völlig gleichwertig ist.

Ein Änderungsantrag zur Einführung eines Traktorführerscheins (T-Führerschein) wurde ebenfalls abgelehnt. Dieser Änderungsantrag, der von den EVP-Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr eingebracht wurde, wurde nach der Abstimmung im Ausschuss in den Berichtsentwurf aufgenommen. Er wurde jedoch angesichts der Krise in der Landwirtschaft jetzt aufgegeben.

Das EP hat mit der Verabschiedung der Entschließung seine erste Lesung abgeschlossen. Der Rat hat seinen Standpunkt bereits im Dezember 2023 festgelegt und sich darin für die Selbsteinschätzung zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit ausgesprochen. Wegen der im Juni 2024 anstehenden Wahlen zum EP werden die Arbeiten an diesem Gesetz erst anschließend fortgesetzt.

Die Reform der Führerscheinrichtlinie ist Teil des von der KOM im März 2023 vorgelegten Pakets zur Straßenverkehrssicherheit. Ziel des Pakets ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu verbessern und bis 2050 möglichst keine Verkehrstoten in der EU mehr zu haben. (UV)

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