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EP legt Standpunkt für neue Regeln gegen Kindesmissbrauch fest

Das Europäische Parlament (EP) hat am 17. Juni 2025 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für neue Regeln im Kampf gegen Kindesmissbrauch angenommen. Ziel ist es, wirksamer gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. So sollen die Höchststrafen angehoben und der technologischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Das Parlament hat damit die Voraussetzung für Verhandlungen mit dem Rat zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geschaffen.
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Das EP hat den vom niederländischen EVP-Abgeordneten Jeroen Lenaers vorbereiteten Bericht mit 599 Ja-Stimmen, 2 Nein- Stimmen und 62 Enthaltungen angenommen. Die Verhandlungen von Parlament und Rat über die endgültige Form des Gesetzes sollen am 23. Juni beginnen. Das EP fordert in seiner Stellungnahme, die Definitionen von Straftaten zu aktualisieren, um beispielsweise auch künstliche, aber realistisch wirkende Deepfakes, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt wird, ahnden zu können. Auf diese Weise soll der Missbrauch und die Kontaktaufnahme zu Missbrauchszwecken online und in der realen Welt gleichermaßen strafrechtlich verfolgt werden können.

Außerdem schlagen die Abgeordneten in ihren Änderungsanträgen vor, die Höchststrafen für mehrere Straftaten anzuheben. Dazu zählen auch sexuelle Aktivitäten mit Kindern, die zwar das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht haben, in diese Aktivitäten aber nicht einwilligen. Strenger bestraft werden soll außerdem, wer Kinder anwirbt, um sie als Prostituierte auszubeuten, wer Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern besitzt oder verbreitet und wer finanzielle Gegenleistungen für bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern anbietet. Für Straftaten, die unter die aktualisierten Vorschriften fallen, sollen nach den Vorstellungen des EP keine Verjährungsfristen mehr gelten, weil es statistisch belegt sei, dass die meisten Opfer die entsprechenden Straftaten erst lange danach anzeigen.

Das Parlament fordert darüber hinaus eine neue Definition des Begriffs „Einwilligung“, die speziell für Kinder gilt, die das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht haben. Im gegenseitigen Einvernehmen erfolgende sexuelle Handlungen unter Gleichaltrigen sollten nicht unter Strafe stehen, es sei denn, es liegt Abhängigkeit oder Vertrauensmissbrauch vor. Dagegen soll es als strafschärfender Umstand gelten, wenn eine Person sich als Gleichaltriger ausgibt. Auch sollen Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch werden, künftig kostenlos Hilfe erhalten. Dazu zählen medizinische und forensische Untersuchungen, Hilfe bei der Dokumentation von Beweismitteln, geschlechtsspezifische medizinische Versorgung und Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. (UV)

Weitere Informationen auf der Presseseite des EP.

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