Konkret sieht das Wiederherstellungsgesetz vor, dass bis 2030 mindestens 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete in der EU renaturiert werden. Gegen den Antrag, das Renaturierungsgesetz abzulehnen, stimmten im Plenum 324 EU-Abgeordnete, 312 waren dafür und zwölf Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz wurde anschließend mit einigen Änderungen mit 336 zu 300 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Gegen das Gesetz hatten sich vor allem Abgeordnete der Unionsparteien und EVP im EU-Parlament ausgesprochen, weil sie Nachteile für die Landwirtschaft befürchten. Grüne, Linke und SPD begrüßten das Ergebnis nach der Abstimmung im Plenum. Auch Liberale hatten für das Gesetz votiert.
Das EP hat damit seine Position festgelegt und kann jetzt mit den EU-Staaten über den endgültigen Inhalt des Gesetzes verhandeln. Die Mitgliedstaaten hatten im Umweltrat im Juni 2023 ihren Standpunkt zum Wiederherstellungsgesetz festgelegt. (UV)