Der Text des EP entspricht dem Bericht des federführenden Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT) vom 7. September 2023.
Die Kommission (KOM) hatte den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU am 16. September 2022 veröffentlicht. Am 21. Juni 2023 wurde die Haltung des Rates zu dem Vorschlag beschlossen. Nachdem nun auch das EP über seine Position abgestimmt hat, können die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission beginnen.
Der EMFA enthält einerseits Vorschläge dazu, welche Grundregeln in den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Mediensektors gelten sollen. Andererseits werden aber auch konkrete Normen, die unmittelbar gegenüber Mediendiensteanbietern gelten sollen, vorgeschlagen. Außerdem wird eine zusätzliche Aufsichtsstruktur in Form eines europäischen Gremiums für den Medienbereich vorgeschlagen, das sich aus den Mitgliedern der European Regulators Group for Audiovisual Media Services zusammensetzen soll. (CK)