Demnach soll der Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz um das zehnfache verringert und so von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro Kubikzentimeter herabgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sind zudem dazu verpflichtet, die Messung der dünnen Asbestfasern innerhalb von sechs Jahren auf die modernere und empfindlichere Elektronenmikroskopie umzustellen. Die Richtlinie sieht darüber hinaus neue Anforderungen für einen verbesserten direkten Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor. Dazu gehören die Bereitstellung von individueller Schutzausrüstung und Atemschutzgeräten sowie strengere Schulungsanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Bereits im Juni 2023 hatten sich Rat und EP auf die Richtlinie verständigt. Als nächstes wird der Rat den Text formal billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. (VS)