Das EP hat den Bericht von Maria Spyraki (EL/EVP) mit 519 Ja-Stimmen bei 99 Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen
Darin spricht sich das EP für die korrekte Bezugnahme auf die neu hinzugefügten Gefahrenklassen für endokrin wirksame, bioakkumulierende, persistente und mobile Chemikalien im gesamten Text aus. Gleichzeitig sollen harmonisierte Regeln eingeführt werden, die für alle Anbieter gelten sollen, bevor ihre chemischen Produkte in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch für die neuen Gefahrenklassen von endokrin wirksamen, bioakkumulierenden, persistenten und mobilen Chemikalien. Anstelle von Einzelbewertungen werden Einstufungen für ganze Gruppen von Chemikalien ermöglicht. Außerdem soll es zukünftig eine transparentere und effizientere Gestaltung der CLP-Verordnung durch die Einführung von Fristen im gesamten Prozess und die Unterstützung von Transparenzverpflichtungen für alle beteiligten Akteure geben.
Neu eingeführt werden soll, nach Auffassung des EP, das Recht für alle Bürgerinnen und Bürger oder Verbände, von den Behörden Maßnahmen zur Gefahreneinstufung zu verlangen. Das heißt, sie können den Behörden einschlägige wissenschaftliche Informationen vorlegen, die von den Behörden zu bewerten und zu beantworten sind, und sie können im Falle von Verfahrensfehlern der Behörden vor Gericht gehen. Nicht zuletzt sollen klarere Regeln für die Verpackung von Produkten, auch in Bezug auf die Darstellung von Gefahrensymbolen und Informationen auf der Außenseite der Verpackung, fundierte Kaufentscheidungen ermöglichen.
Das EP befürworte zwar eine Angleichung der Behandlung von Stoffen, die mehr als einen Bestandteil enthalten (MOCS) an die von Gemischen, setze sich aber für eine Ausnahmeregelung für Stoffe „erneuerbaren pflanzlichen Ursprungs, die nicht chemisch oder genetisch verändert sind“ ein. Darüber hinaus fordere das Parlament die Europäische Kommission auf, erst nach sechs Jahren einen Bericht zur Bewertung des Umgangs mit den ausgenommenen Stoffen vorzulegen. Dies ist länger, als die vom Rat geforderte Überprüfung nach vier Jahren.
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung zielt darauf ab, gefährliche Chemikalien besser zu identifizieren und einzustufen, die Kommunikation über chemische Gefahren zu verbessern und Rechtslücken und ein hohes Maß an Nichteinhaltung zu beseitigen. Diese Überarbeitung ist Teil des europäischen Green Deal zur Stärkung und Vereinfachung des Rechtsrahmens für Chemikalien, um eine giftfreie Umwelt zu gewährleisten.
Nach der Verabschiedung des Standpunkts des EP können die Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat unter der Leitung der spanischen EU-Präsidentschaft beginnen. (UV)